Wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie keine Zeit verlieren. Drei Wochen nach Zugang wird die Kündigung im Normalfall wirksam, falls Sie keine Klage zum Arbeitsgericht erheben!
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Wir besprechen Ihre Ziele und das weitere Vorgehen.
Im Anschluss leite ich die nötigen Schritte in die Wege.
Bereits im Studium legte ich meinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Im Anschluss folgte die Anfertigung einer Dissertation zu einem arbeitsrechtlichen Thema.
Nach dem Referendariat mit einer arbeitsrechtlichen Wahlstation wurde ich im Jahr 2015 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit Mitte 2020 bin ich außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2023 folgte der Fachanwaltstitel für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Das IT-Recht gewinnt im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beratung immer mehr Gewicht (z.B. Beschäftigtendatenschutz, Arbeitnehmerüberwachung), sodass ich auch diese Schnittstelle optimal abdecken kann.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit mehreren Jahren als Dozent / Lehrbeauftragter im Arbeitsrecht tätig. Gelegentlich veröffentliche ich wissenschaftliche Beiträge in Fachzeitschriften.
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